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Wir prüfen Ihren Fall sofort online
Express-Auszahlung auf Ihr Konto
Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten, dann müssen diese bei der zuständigen Eisenbahngesellschaft beantragen. Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich oder persönlich. Der Antrag wird dann von der Eisenbahngesellschaft geprüft und Sie erhalten Ihre Entschädigung in Form eines Gutscheins oder auf ausdrücklichen Wunsch auch ausgezahlt.
Wenn Sie fahrkartenerstattung.de beauftragen, ist alles viel einfacher: Wir übernehmen für Sie den kompletten Papierkrieg, die komplette Kommunikation und die komplette Abwicklung mit den Eisenbahngesellschaften. Sie müssen lediglich Ihre Ticket-Infos auf unserer Webseite eingeben und erhalten von uns die Erstattung in der Regel innerhalb eines Werktages überwiesen. Unseren Express-Service können wir nur ausgewählten Online-Tickets anbieten. Sie werden von uns informiert, wenn wir Ihnen eine Expressauszahlung anbieten können.
Selbst beantragen: Laut
Fahrgastrechteverordnung der EU haben die Eisenbahnunternehmen bis zu 1 Monat Zeit,
um Ihren Antrag auf Entschädigung zu bearbeiten. Damit Sie nicht so lange warten müssen,
können Sie uns beauftragen.
Über unseren
Online-Service:
Nach einer Prüfung Ihrer Eingaben kaufen wir Ihren Anspruch bei Online-Tickets für
Fernverkehrsverbindungen, wie zum Beispiel ICE, IC, EC oder TGV
auf und zahlen Ihnen die Entschädigung
schnell aus.