Zug verspätet?

Fahrpreis-Erstattung


Wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls mehr als 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen, steht Ihnen eine Fahrpreiserstattung zu. Mit unserem Online-Service erhalten Sie bei Fernverbindungen häufig eine Express-Entschädigung .

Erstattung beantragen Meine Rechte
Ohne Bestätigung
Mit unserem Service benötigen Sie weder eine Bestätigung des Schaffners noch die originale Fahrkarte.
Auszahlung
Bei ausgewählten Tickets bieten wir eine Express Auszahlung an.
Kein Papierkram
Wir übernehmen den kompletten Papierkram mit dem Bahnunternehmen.
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof Entschädigung
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25% des Fahrpreises einer einfachen Fahrt, wenn Sie mindestens 1 Stunde zu spät am Zielbahnhof ankommen. Ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden am Zielbahnhof, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% des Fahrpreises einer einfachen Fahrt.

Wie mache ich meinen Anspruch geltend?
Sie müssen Ihre Fahrgastrechte gegenüber dem Eisenbahnunternehmen geltend machen. Diesen bürokratischen Prozess nehmen wir Ihnen gerne ab – beauftragen Sie uns einfach online. Sie müssen keine Bestätigung des Schaffners vorweisen! Wir benötigen bei Online-Fahrkarten lediglich Ihre Buchungsnummer und bei Papiertickets reicht ein Foto aus.
fahrkartenerstattung.de ist bekannt aus
Stiftung Warentest: Finanztest 05/2022
Schneller zu Ihrem Geld!
Wir übernehmen für Sie den kompletten Papierkram mit dem Eisenbahnunternehmen. Erfahrungsgemäß kann eine erfolgreiche Entschädigung mit Rückfragen des Bahnunternehmens oder sogar mit Mahnungen verbunden sein. Bei Online Tickets für Fernverkehrverbindungen, wie zum Beispiel ICE, IC, EC oder TGV bieten wir Ihnen häufig eine Express-Entschädigung an. Bei anderen Fahrkarten setzen unsere Inkasso-Experten dem Eisenbahnunternehmen enge Fristen und haken nach. Wir kennen Ihre Ansprüche genau und setzen Ihr Recht zielsicher durch, auch wenn sich das Eisenbahnunternehmen quer stellen will.
Transparenz: Über unseren Live-Status können Sie jederzeit mitverfolgen, wie der aktuellen Stand Ihres Falls ist.
Fairness: Nur wenn das Eisenbahnunternehmen eine Entschädigung auszahlt, behalten wir 28,90% (mind. jedoch 2,00€) (inkl. MwSt.) der Entschädigungssumme als Provision ein. Damit werden unsere Kosten, wie Druck und Porto für Einschreiben abgedeckt. Steht Ihnen keine Entschädigung zu, war unsere geleistete Arbeit für Sie absolut kostenlos!

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Hoher Zeitaufwand
Papierkrieg mit Bahnunternehmen
Geringe Erfolgschancen
Komplexe Rechtslage
Hoher Stressfaktor
Mangelnde Erfahrung

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Übernahme des Papierkrams
Hohe Erfolgschancen
Erfahrene Experten
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